Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote der A•S•Aktuell AG erfolgen ausschließlich auf
Grund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von
unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an.
Die Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem
Besteller.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen verpflichten
uns erst, nachdem wir sie schriftlich bestätigt haben. Kundenbestellungen
binden uns – auch in laufender Geschäftsverbindung – erst nach Annahme durch
schriftliche Bestätigung; für uns tätige Vermittler sind nicht
berechtigt, bindende Erklärungen abzugeben.
2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir
uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise gelten „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Versand und Umsatzsteuer,
die gesondert berechnet werden. Preisangaben behalten für mindestens vier Monate
ihre Gültigkeit.
2. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig.
§ 4 Lieferzeit
1. Lieferfristen verstehen sich „ab Werk“. Sie beginnen mit der Abklärung aller
technischen Fragen, insbesondere der Herstellung der Fertigungsvoraussetzungen
des Bestellers. Tagesfristen beinhalten Arbeitstage.
2. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, kann uns der
Besteller eine angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung
setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten;
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Besteller nur zu,
wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf wesentlicher
Pflichtverletzung beruht, und sind auf 5% des Bestellwerts begrenzt. Die
Haftungsbegrenzung entfällt bei Vereinbarung kaufmännischen Fixgeschäftes.
Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
§ 5 Gefahrübergang
1. Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
2. Die Versandart bleibt uns überlassen. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir
die Lieferung auf dessen Kosten durch eine Transportversicherung eindecken.
§ 6 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen Erfüllung der Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten gem. §§ 377 HGB voraus. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung nicht unverzüglich entdeckt werden können, sind unter Beachtung 10-tägiger
Frist nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
2. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften,
sind wir berechtigt, nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger
Gewährleistungsrechte des Bestellers Ersatz zu liefern oder nachzubessern; mehrfache
Nachbesserung ist zulässig. Sofern die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehlschlägt,
ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern wir nicht eine wesentliche
Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen; gegebenenfalls ist die Haftung auf
den vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Formatangaben bezeichnen Circa-Maße. Größenabweichungen von bis zu 5% von
Formatangaben in Angeboten, Auftragsbestätigungen und sonstigen Korrespondenzen
sind nicht mangelhaft.
4. Liefermengen von Stickemblemen können gegenüber den Bestellmengen um bis zu
15% abweichen, ohne dass ein Mangel vorliegt. Entsprechendes gilt für geringfügige
Farbabweichungen gegenüber Mustern oder Voraufträgen.
5. Bestickte Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen.
6. Lieferkosten für Warenrücksendungen an A•S•Aktuell AG trägt der Auftraggeber.
Nicht frei gemachte Pakete o.ä. werden von uns nicht angenommen.
Wenn die Ware bereits an Endkunden weitergeliefert oder an mehrere Empfänger
verteilt wurde, gehen die dafür anfallenden Kosten für das Zusammenführen
der beanstandenden Ware zu Lasten des Auftragsgebers.
§ 7 Rechte Dritter, Mitarbeiterhaftung
1. Werden aufgrund von Angaben oder Unterlagen des Bestellers Rechte Dritter
verletzt, etwa Urheberrechte oder Warenzeichen, ist der Besteller verpflichtet, uns von
allen Ansprüchen des Dritten freizustellen.
2. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand
zurückzunehmen, ohne dass wir damit vom Vertrag zurücktreten.
2. Der Besteller ist zum Weiterverkauf im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt
uns jedoch bereits jetzt im Innenverhältnis alle Forderungen in Höhe des mit uns
vereinbarten Faktura-Endbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen
Gegenständen im Zeitpunkt der Verbindung.
§ 9 Gerichtsstand – Erfüllungsort – Anwendbares Recht
1. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand Siegburg. Wir sind auch
berechtigt, das Wohnsitzgericht des Bestellers anzurufen.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Bonn.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts
ist ausgeschlossen.
AGB